Ihr Kururlaub in Bayern
Im Parkhotel Bad Griesbach – dem Gesundheitshotel im Rottal
Die Kur ist zurück! Diese bewährte Form der Gesundheitsvorsorge wurde wieder zur Pflichtleistung bei den gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, Sie können alle 3 Jahre Ihre ambulante Badekur beantragen, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter. Die Krankenkasse übernimmt dann einen großen Teil der Kosten. Sogar ein Kururlaub ist möglich, und zwar dann, wenn die Versorgung mit Heilmitteln am Wohnort nicht ausreicht oder sie sich aus besonderen beruflichen oder familiären Umständen nicht durchführen lässt. In diesem Fall können Sie Ihren Kurort, die Unterkunft und den Badearzt frei wählen. Einer der bekanntesten Kurorte in Bayern ist Bad Griesbach, wo Sie auch unser Gesundheitshotel finden. Wir verraten Ihnen, wie Sie den Kuraufenthalt bei uns beantragen, welche Kosten von der Kasse übernommen werden und was Sie sonst zur Vorsorge im Kurhotel wissen müssen.
Wir freuen uns auf Sie,
Das Team vom Parkhotel Bad Griesbach, Ihrem Gesundheitshotel in Bayern.
PS: Der schnellste Weg zur Kur führt über dieses Antragsformular Muster!
Mehr Informationen zu: Idun-Therme Mineral-Heilquellen Beauty Lounge
In vier Schritten zum Kururlaub in Bayern
Wichtige Fragen & Antworten
... zu Ihrem Kururlaub in Bad Griesbach
Informationen rund um die Kur sind in Deutschland nicht immer klar. Deswegen haben wir die häufigsten Fragen gesammelt und beantwortet.
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Was genau ist eigentlich eine Kur und wie unterscheidet sie sich von Reha?
Was auf dieser Seite und auch gemeinhin als „Kur“ bezeichnet wird, ist im genauen rechtlichen Sinne eine „ambulante Badekur“. Hierunter fallen Heilanwendungen, welche die Gesundheit stärken, einer Erkrankung vorbeugen oder bei der Genesung von einer Krankheit unterstützen. Diese Therapien finden in staatlich anerkannten Kurorten oder Heilbädern statt, wie z. B. hier in der Bad Griesbach-Therme. Der Kurort kann dabei frei gewählt werden und die Beantragung bei der Krankenkasse ist im Vorfeld nötig. In diesen beiden Aspekten unterscheidet sich die ambulante Badekur etwa vom Reha-Aufenthalt. Bei der Rehabilitation wird die Klinik in der Regel vom Kostenträger bestimmt, eine Genehmigung im Vorfeld ist nicht nötig. -
Welche Kosten übernimmt bei einem Kururlaub die Krankenkasse, welche trage ich?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 100% der Kurarzt-Kosten sowie die Kosten für gesundheitsfördernde Maßnahmen (Bewegung, Entspannung und Ernährung). Außerdem werden 90 Prozent der Heilmittelkosten bezahlt, d.h. der Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Außerdem dürfen Sie mit einem Übernachtungszuschuss von bis zu 16,00 € pro Tag Ihres Kururlaubs rechnen. Die restlichen Kosten für Logis müssen Sie selbst tragen, ebenso wie 10 % der Heilmittelkosten (sofern Sie nicht davon befreit sind – in diesem Fall bitte bei Anreise Nachweis vorlegen). -
Wie lange dauert ein Kururlaub in der Regel
Krankenkassen bewilligen meistens Kuren zwischen 14 und 21 Tagen. -
Wie oft kann ich eine ambulante Badekur beantragen?
Alle drei Jahre haben Sie die Möglichkeit in anerkannten Kurorten (z. B. Bad Griesbach in Bayern) eine ambulante Badekur zu beantragen, bei bestehenden Erkrankungen auch jährlich möglich. -
Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine ambulante Badekur beantragen?
Einer ambulanten Badekur muss ein Kurantrag vorausgehen. Wir empfehlen, dass Sie sich vor der Buchung Ihres Kururlaubs mit Ihrem zuständigen Arzt in Verbindung setzen. Dieser kann Ihnen auch mit Ihrem Antrag bei der Krankenkasse helfen. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen. -
Hin und wieder lese ich, dass die Krankenkasse nur die „ambulante Badekur“ übernimmt. Kann ich trotzdem einen Kururlaub mit Übernachtung in Anspruch nehmen?
Die Kur wurde früher als „ambulante Badekur“ bezeichnet. Auch heute bezahlen die Krankenkassen in erster Linie die ambulanten Kosten (Arztbehandlung, gesundheitsfördernde Maßnahmen, Heilmittel – siehe oben). Theoretisch könnten Sie, wie es auch bei anderen ambulanten Behandlungen der Fall ist, die Abenden und Wochenenden zu Hause verbringen. In vielen Fällen ist das auf Grund des gesundheitlichen Patienten-Zustands oder des langen Anreiseweges nicht praktikabel. Zu den übrigen Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss von bis zu 16,- EURO pro Tag gewähren. Dies klären Sie idealerweise im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse.